Vorweg: ich kann als juristischer Laie keine rechtlich verlässliche Antwort erteilen, das kann / darf (in Deutschland) nur ein Rechtsanwalt.
Relevant ist in diesem Zusammenhang wohl das EuGH-Urteil vom 1. Oktober letzten Jahres:
https://datenschutz-generator.de/eugh-cookie-einwilligung-banner-detailinformationen-pflicht/
Demnach wäre ein Opt-In bei allen nicht unbedingt erforderlichen Cookies notwendig, also vermutlich auch bei denen, die von Matomo gesetzt werden.
Es gibt allerdings die Möglichkeit, Matomo auch ohne Cookies einzusetzen:
https://matomo.org/faq/general/faq_157/