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Nach Einschätzung des Bundesverband Digitale Wirtschaft ist der Einsatz von Google Analytics dann rechtlich unbedenklich, wenn ein entsprechender Datenschutzhinweis auf der betreffenden Webseite angebracht ist.
heise: BVDW: Einsatz von Google Analytics nur mit Datenschutzhinweis rechtmäßig
heise: BVDW: Einsatz von Google Analytics nur mit Datenschutzhinweis rechtmäßig