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Datenschutzrechtliche Bedenken wegen Einsatz von Google Analytics

1 Jörg Kruse

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat mehrere gesetzliche Krankenkassen wegen des Einsatzes von Google Analytics abgemahnt, da "die derzeitige Konfiguration des Dienstes eine wirksame Wahrnehmung des Rechts auf Widerspruch, Information und Auskunft sowie Löschung der Daten durch den Betroffenen nicht ermöglicht."

GoogleWatchBlog: Bundesdatenschutzbeauftragter mahnt mehrere Krankenkassen ab

20.11.2009 15:27

3 Paul

Ja, nur endet das Thema damit nicht.
Neben Google Analytics ist durch den Vorstoß der Datenschützer alles verboten, bei dem die IP-Adresse gespeichert wird.

Wenn diese nämlich als personenbezogene Information eingestuft wird, darf ich keine YouTube-Videos, Skripte und nicht mal Bilder von Servern einbinden, auf denen die IP-Adresse noch gespeichert werden.
Siehe hier

Ich habe heute einen Artikel in meinem Blog geschrieben. Allerdings habe ich nicht all zu viele Webmaster als Leser.

Wie seht ihr das? Alles nur Panikmache oder werden die Abmahnanwälte bald Kurs nehmen?

17.12.2009 17:30 | geändert: 17.12.2009 17:31

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