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Nicht genehmigte Einbindung eines RSS-Feeds stellt Urheberrechtsverletzung dar

2 Christian

morgen
scheint mir klar zu sein... RSS-Feeds wurden ja nicht per se gemacht, um auf anderen Seiten eingebunden zu werden sondern um Seitenbesucher mit kurzen Meldungen über News auf dem laufenden zu halten.

Gruss
Christian

Es gibt ein Verzeichnis, da kommst Du nur schwer rein.......

13.12.2010 09:00

3 Jörg Kruse

Der ursprüngliche Sinn von RSS war schon, dass Inhalte für andere Webseiten zur Verfügung gestellt werden - das zweite S in RSS steht ja für Syndication.

Anfangs wurden aber auch nicht komplette Inhalte, sondern nur Titel und Anrisse in RSS eingebunden. Inzwischen wird RSS wohl häufig (auch) für RSS-Reader bereitgestellt - von daher kann man als Webseitenbetreiber nicht einfach davon ausgehen, dass komplette Inhalte ohne Nachfrage woanders eingebunden werden können, nur weil ein RSS-Feed verfügbar ist.

13.12.2010 10:09 | geändert: 13.12.2010 10:10

4 Christian

ich dachte immer, dass es für Reader ist... und darin auch nur die Anreisser zu finden sind, damit man dann die Onlinezeitung aufruft und auch die Werbung sieht.

Christian

Es gibt ein Verzeichnis, da kommst Du nur schwer rein.......

13.12.2010 11:36

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