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Sammelklage gegen Vorratsdatenspeicherung

3 Jörg Kruse

Ja, bei heise gibt es über dieses Urteil einen noch etwas ausführlicheren Bericht:

BGH bestätigt Urteil zur Löschung von IP-Adressen

Anscheinend ist dieses Urteil nicht grundsätzlicher Natur:

Zitat von heise
Wie die vorigen Urteile auch, gilt die Entscheidung des BGH nur für den Vertrag zwischen T-Online und Holger Voss.

27.11.2006 09:44 | geändert: 27.11.2006 09:45

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