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Veröffentlichung anonymisierter Abmahnschreiben verfolgbar?

1 boeserwolf

Hallo,

Soeben wurde mir bekannt, dass Marcel Bartels von mein-parteibuch eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Berlin erhielt, da er eine Abmahnung gegen das Forum www.forenabmahnungen.de anonymisiert (keine Daten vom Abmahner zu erkennen) veröffentlicht hat. Der Münchner RA sah dadurch sein Persönlichkeitsrecht verletzt.

Bedeutet dies nun das Ende der Publikation anonymisierter TA Schreiben im Internet?

Der Fall kann hier nachgelesen werden:

http://www.mein-parteibuch.de/2006/09/25/die-kosten-des-verfahrens-traegt-die-antragsgegnerin/

Auch golem berichtet bereits darüber:

http://www.golem.de/0609/48016.html

lg


Markus

26.09.2006 13:55 | geändert: 26.09.2006 13:57

2 Jörg Kruse

Zitat von golem
Dafür spreche vor allem, "dass der Rechtsanwalt in der Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten und damit in seinem eigenen beruflichen Wirken ganz erheblich beeinträchtigt wird."

Demnach wurden die Rechte des Anwaltes verletzt? Bleibt sich in dem genannten Fall zwar gleich, da der Anwalt sich ja selbst vertritt, aber als Laie hätte ich mit solch einer Begründung dieses älteren Urteils, auf das Bezug genommen wird, nicht gerechnet. Weniger erstaunt bin ich natürlich darüber, dass besagter Anwalt aus München eine solche Gelegenheit zu mahnen nicht auslässt

26.09.2006 16:57

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