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Hallo,
Soeben wurde mir bekannt, dass Marcel Bartels von mein-parteibuch eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Berlin erhielt, da er eine Abmahnung gegen das Forum www.forenabmahnungen.de anonymisiert (keine Daten vom Abmahner zu erkennen) veröffentlicht hat. Der Münchner RA sah dadurch sein Persönlichkeitsrecht verletzt.
Bedeutet dies nun das Ende der Publikation anonymisierter TA Schreiben im Internet?
Der Fall kann hier nachgelesen werden:
http://www.mein-parteibuch.de/2006/09/25/die-kosten-des-verfahrens-traegt-die-antragsgegnerin/
Auch golem berichtet bereits darüber:
http://www.golem.de/0609/48016.html
lg
Markus
Soeben wurde mir bekannt, dass Marcel Bartels von mein-parteibuch eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Berlin erhielt, da er eine Abmahnung gegen das Forum www.forenabmahnungen.de anonymisiert (keine Daten vom Abmahner zu erkennen) veröffentlicht hat. Der Münchner RA sah dadurch sein Persönlichkeitsrecht verletzt.
Bedeutet dies nun das Ende der Publikation anonymisierter TA Schreiben im Internet?
Der Fall kann hier nachgelesen werden:
http://www.mein-parteibuch.de/2006/09/25/die-kosten-des-verfahrens-traegt-die-antragsgegnerin/
Auch golem berichtet bereits darüber:
http://www.golem.de/0609/48016.html
lg
Markus