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Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen

1 Gustafsson

"Die Bundesregierung hat in der aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom heutigen Mittwoch die umstrittene Verordnung (PDF-Datei) über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) veröffentlicht." Quelle und weiterlesen bei heise.de

Normal ist das alles nicht mehr...




Gruß Uwe

23.10.2008 14:08

2 mark

Was zahlen die noch mal pro KiloByte?

23.10.2008 15:53

3 Gustafsson

Die zahlen sicher nichts, das werden eher wir Steuerzahler machen - wir haben ja auch schon die Arbeit damit, dann können wir auch den Rest bezahlen...

Gruß Uwe

23.10.2008 19:28

4 Jörg Kruse

Interessant dieser Absatz auf Wikipedia über eine Unterscheidung zwischen Säule 1 und Säule 2:

Zitat von Wikipedia
Dieses Gesetz liegt seit 29. Juni 2006 in einer Neufassung als Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) vor und bezieht „unkörperliche Medienwerke (also Netzpublikationen)“ ausdrücklich in den Sammelauftrag mit ein. Es findet hierbei eine Zweiteilung statt in sog. „Säulen“, wobei in Säule 1 alle Verlagsveröffentlichungen, wissenschaftlichen, institutionellen und kulturellen Publikationen enthalten sind, in Säule 2 allgemeine Internetpublikationen. Während für Säule 1 die Ablieferungspflicht der Printmedien übernommen wurde, entweder durch direkte Ablieferungspflicht, oder auch durch spezielle Zugänge zum elektronischen Material, werden Internetquellen aus Säule 2 durch sog. „Harvestermethoden“ und stichprobenartig von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt. Intranetquellen, also Firmeninterna, sind von diesem Sammelauftrag ausdrücklich ausgenommen.

Das klingt nicht mehr ganz so doof wie das, was man andernortens liest - sofern dieser Wikipedia-Artikel den Sachverhalt denn korrekt erfasst (was sich auch mangels präziser Quellenangaben schlecht überprüfen lässt)

24.10.2008 10:37 | geändert: 24.10.2008 10:37

5 Jörg Kruse

Die Aussage des oben genannten Wikipedia-Artikels wird vom Sprecher der Nationalbibliothek, Stephan Jockel, bestätigt:

Zitat von heise
Blogger oder Forenbetreiber müssen sich dagegen nicht bei der Nationalbibliothek melden. Auch in Zukunft soll das nicht nötig sein. "Die Nationalbibliothek geht hier eigeninitativ vor. Wir planen Harvesting-Methoden, die eine automatisierte Sammlung kompletter Website erlauben", sagt Jockel.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Wie-sammelt-die-Deutsche-Nationalbibliothek-Online-Publikationen--/meldung/118166

30.10.2008 13:33

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