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Copyright der homepage

1 Reiner (Gast)

Servus!

Ich bin zwar kein webmaster, aber denke, dass ich hier die nötigte Hilfestellung bekomme.

folgende Vorgeschichte:
vor ca. einem halben Jahr habe ich (wir) über einen Freund jemanden kennengelernt, der für uns eine homepage gebaut hat. Dafür wurde er auch bezahlt. Fortan hat er sich weiterhin immer mit um die Seite gekümmert und einige Sachen verändert, wozu wir ihn angewiesen haben. Ess steht auch auf jeder Seite unten, dass die php scripte sowie design und layout von ihm sind. Auch im Impressum steht er als webmaster eingetragen.
Auf Grund einiger Differenzen, bzw. dem Nichtnachkommen von Aufträgen möchten wir nun die Zusammenarbeit mit ihm abbrechen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Wie verhält es sich dann mit dem copyright . Müssen wir das auf jeder Seite stehen lassen oder können wir das einfach entfernen? ... Eigentlich haben wir ihn ja dafür bezahlt, dass er uns die Seite baut und so verändert wie wir das wollten, also müsste sie doch theoretisch uns gehören.
Leider haben wir keinen schriftlichen Vertrag gemacht. Was ich inzwischen auch bereue.

Ich danke für Hilfe!
Reiner

14.04.2006 16:34

2 Mario

wenn nichts Explizites vereinbart wurde, würde ich ungesehen alles löschen. Du hast ihn für seine Arbeit bezahlt, dann gehört der Quellcode eher Dir als ihm. Das mal einfach aus dem Bauch heraus... Aber im Impressum den Webmaster aufführen führt sicher zu weit, es sei dennn er wäre der Verantwortliche für den Inhalt (Text, Bild etc). Ist er evt. Admin C ?

Mario

14.04.2006 18:08

3 Jörg Kruse

Hallo Reiner,

Ich bin zwar kein webmaster, aber denke, dass ich hier die nötigte Hilfestellung bekomme.

Du bist auch als Nicht-Webmaster herzlich hier willkommen :) Zu dem zweiten Teilsatz muss ich allerdings eine Einschränkung machen: wir können und dürfen als Nichtjuristen hier keine Hilfestellung in Form von Rechtsberatung geben. Wir können hier allgemeine Hinweise geben, die man weiterverfolgen kann, eine rechtssichere Auskunft kann am Ende aber nur durch einen Anwalt erfolgen. (Siehe auch Hinweisthread)

Vom Copyright spricht man im angloamerikanischen Raum, in deutschsprachigen Ländern dagegen vom Urheberrecht. Und dies unterscheidet sich sicher auch in seinem Inhalt wieder von Land zu Land

Das deutsche Urheberrecht ist nach meinem laienhaften Verständnis z.B. nicht übertragbar - beim österreichischen und schweizerischen Urheberrecht verhält es sich möglicherweise ähnlich. D.h., wenn die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind, dürftet ihr in Deutschland nicht drunter schreiben, dass die Inhalte von euch sind. Unabhängig davon ist das Nutzungsrecht, was oft vertraglich geregelt wird.

Ab wann ein Inhalt urheberrechtlich geschützt ist (notwendige Schöpfungshöhe), kann ein Anwalt sicher besser abschätzen - ebenso de Frage, ob euch das Nutzungsrecht der Inhalte zusteht, da ihr diese schließlich bezahlt habt

14.04.2006 18:59 | geändert: 14.04.2006 19:00

4 Reiner (Gast)

Oh, da hat wohl auch mich die Verenglischung der deutschen Sprache erfasst! ;)

Also ist es wohl doch nicht so einfach wie von Mario beschrieben?

Aber müsste es nicht für solche Fälle eine Regelung geben ala: "Wenn nicht anders vereinbart dann ... "

ergänzend möchte ich noch hinzufügen:
unser impressum sieht folgender Maßen aus:

Webmaster: "Name des webmasters"
PHP-Scripte, Design, Layout: © by "Name des webmasters"
Verantwortliche für Texte: "unsere Namen"
Verantwortliche für Bilder: "unsere Namen"

der Webmaster ist also nicht gleichzeitig Admin.
Verantwortlich für den Inhalt sind alleine wir!

Danke
Reiner

14.04.2006 22:41

5 Mario

Wenn ich ein Buch kaufe, darf ich den Inhalt lesen, das Buch gehört mir. Ich darf es aber nicht kopieren oder behaupten ich hätte es geschrieben.

Du hast den Quellcode gekauft, also darfst Du ihn auch brauchen. Wurde er ausschliesslich für Dich geschrieben, bin ich mir nicht sicher, ob der Ersteller überhaupt auf die Veröffentlichung seines Namens pochen kann. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass der Quell-Code für den Eigenbedarf abgeändert und auf Deine Bedürfnisse zugeschnitten werden darf, es sei denn es bestünde eine schriftliche Lizenz-Vereinbarung, die das ausdrücklich verbietet. Was Du nicht darfst, ist sein Quellcode oder Fragmente hievon wiederverkaufen.

Aber wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann erkundige Dich bei einem IT-Anwalt.

Aus dem Impressum (Inhalt) würde ich ihn eh sofort verbannen





Mario

14.04.2006 23:05 | geändert: 14.04.2006 23:21

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