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Hallo Leute,
Wenn man auf einer Website eine Schrift (zum Beispiel von Google fonts) verwendet und diese lokal eingebunden ist, dann ist es doch nicht erforderlich, in der Datenschutzerklärung darauf hinzuweisen, denn schließlich werden keine Daten an Google gesendet.
Müsste bei einer lokalen Einbindung von Google fonts nicht im Impressum darüber informiert werden?
Also bezüglich des Urheberrechts.
Wenn man auf einer Website eine Schrift (zum Beispiel von Google fonts) verwendet und diese lokal eingebunden ist, dann ist es doch nicht erforderlich, in der Datenschutzerklärung darauf hinzuweisen, denn schließlich werden keine Daten an Google gesendet.
Müsste bei einer lokalen Einbindung von Google fonts nicht im Impressum darüber informiert werden?
Also bezüglich des Urheberrechts.