Zur Navigation

Externe Schriften

1 Lena567

Hallo Leute,


Wenn man auf einer Website eine Schrift (zum Beispiel von Google fonts) verwendet und diese lokal eingebunden ist, dann ist es doch nicht erforderlich, in der Datenschutzerklärung darauf hinzuweisen, denn schließlich werden keine Daten an Google gesendet.

Müsste bei einer lokalen Einbindung von Google fonts nicht im Impressum darüber informiert werden?
Also bezüglich des Urheberrechts.

29.04.2021 08:48

2 Jörg Kruse

Zu jedem Font auf fonts.google.com ist eine Lizenz angegeben, die beachtet werden muss. Vorwiegend werden von den dort aufgeführten Fonts wohl die freien Lizenzen Apache 2.0 und Open Font eingesetzt. Wichtig ist v.a., dass die Lizenzdateien nicht entfernt werden, wenn du den Font einem Theme hinzufügst.

Eine Nachweispflicht für die genannten freien Lizenzen im Impressum gibt es meines laienhaften Wissens nach nicht. Eine rechtssichere Antwort kann dir nur ein Anwalt geben.

Es schadet aber sicher nicht, wenn man freiwillig die verwendeten Schriftarten im Impressum erwähnt.

29.04.2021 11:12

1 Forenmitglied fand diesen Beitrag gut

3 Lena567

Vielen Dank Jörg für deine Antwort!

29.04.2021 15:00

Nur Mitglieder können in diesem Forum Antworten schreiben.

Login | Registrieren