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Impressum als Bild darstellen

1 Tom12

Hallo, ich habe mir überlegt, dass man sein Impressum doch auch als Bild darstellen lassen kann um sich vor Spambots zu schützen
Was meint ihr?

12.09.2018 19:08

2 Jörg Kruse

Es gibt da wohl zwei Aspekte:

1. Barrierefreiheit

Menschen mit Einschränkungen ist das Impressum dann möglicherweise nicht mehr zugänglich - wenn z.B. ein Screenreader verwendet wird, der Grafikdateien nicht vorlesen kann

2. der rechtliche Aspekt

RA Schwenke hatte sich vor Jahren mal zu der Problematik geäußert:

https://drschwenke.de/abmahnung-wegen-impressums-als-bilddatei/

12.09.2018 19:50

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3 Tom12

Gibt es denn diese Möglichkeit?
https://www.drweb.de/wirklich-wirksamer-schutz-fr-e-mail-adressen/

also dass keine rechtlichen Probleme zu bedenken sind?

12.09.2018 19:56

4 Jörg Kruse

In seinem Fazit schreibt Dr. Schwenke:

Das Impressum sollte mit einem Standardprogramm, das nur HTML unterstützt lesbar sein.

Wenn man das so interpretiert, dass die Emailadresse auch ohne CSS lesbar sein muss, dann sind die beiden in dem Artikel empfohlenen Verfahren ungeeignet. Letztendlich geht es hierbei wohl auch um die Frage, inwieweit alle gängigen Screenreader CSS-Anweisungen wie "direction: rtl" oder "display: none" berücksichtigen (können).

Das Impressum von drweb.de wendet übrigens keines von diesen beiden Verfahren an.

13.09.2018 10:20 | geändert: 13.09.2018 10:21

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5 Tom12

Das wird also wohl sehr schwierig sich vor Spam zu schützen :/

Gibt es da vielleicht noch irgend eine andere Möglichkeit?

13.09.2018 12:39

6 Jörg Kruse

Im Impressum von drweb.de wird doch eine weitere Möglichkeit angewandt.

Nach Einschätzung von RA Schwenke, soll diese wohl rechtlich auch nicht zu beanstanden sein:

Erschwernisse für Spamcrawler durch die Schreibweise, wie z.B. „schwenke (ät) spreerecht . de“ sind zulässig, da die Emailadresse so immer noch hinreichend erkennbar ist.

Ob das am Ende auch ein Richter so sieht, weiß man wohl erst, wenn es ein Urteil hierzu gibt :) (ich habe dazu nichts gefunden, was aber nicht heißt, dass es in der Zwischenzeit kein entsprechendes Urteil gab).

13.09.2018 16:55 | geändert: 13.09.2018 16:56

1 Forenmitglied fand diesen Beitrag gut

... 1 Jahr und 8 Monate später ...

7 WebPinguin

Hallo,

der Beitrag ist ja nun schon etwas länger her...gibt es denn mittlerweile ein Urteil bzw. irgendwelche neuen Erkenntnisse zu dem Thema, was geht, was geht nicht etc.?

Ich sehe auf manchen Websites auch die Handhabung mit (ät). Die Frage ist, ob das jetzt wirklich auch so geht?

LG Marion

28.05.2020 11:29

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