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Nein, den Fehler mache ich nicht, aber ich habe mich unklar und missverständlich ausgedrückt. Der Begriff geschäftsmäßig ist nicht vom Gesetzgeber definiert - aber die gängige Rechtsspechung legt diesen wohl sehr weit aus. Was ich sagen wollte: wenn eine Seite gewerbliche Angebote bewirbt, dann ist sie in jedem Fall als geschäftsmäßig einzustufen. Aber man muss dann wohl auch ergänzen, dass auch die meisten nichtgewerblichen Webseiten als geschäftsmäßig angesehen werden können, und dass man deswegen hinsichtlich eines Impressums auf Nummer sicher gehen sollte
Zitat von Elvis @Jörg
Bitte mach nicht den Fehler und verwechsel geschäftsmäßig mit gewerbsmäßig. Vereinfacht gesagt sind nur kurzfristige Test- und Baustellenseiten befreit von der Impressumspflicht.
- persönliche Meinung / keine Rechtsberatung -
Nein, den Fehler mache ich nicht, aber ich habe mich unklar und missverständlich ausgedrückt. Der Begriff geschäftsmäßig ist nicht vom Gesetzgeber definiert - aber die gängige Rechtsspechung legt diesen wohl sehr weit aus. Was ich sagen wollte: wenn eine Seite gewerbliche Angebote bewirbt, dann ist sie in jedem Fall als geschäftsmäßig einzustufen. Aber man muss dann wohl auch ergänzen, dass auch die meisten nichtgewerblichen Webseiten als geschäftsmäßig angesehen werden können, und dass man deswegen hinsichtlich eines Impressums auf Nummer sicher gehen sollte