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Neues Jugendschutzgesetz: Webseiten müssen klassifiziert werden [2]

11 Jörg Kruse

Gilt dieses Gesetz nur für Deutschland oder ist es im Begriff bzw. gibt es Anstrengungen es in europäisches Recht umzuwandeln?

Von ähnlichen Bestrebungen in anderen Ländern habe ich bislang noch nichts lesen können.

Davon mal abgesehen - ich glaube nicht so richtig daran, das es kommen wird - nicht in dieser Fassung.

Wenn die Grünen in NRW das Gesetz nicht doch noch blockieren, wird es in dieser Form wohl kommen. Dem zweiten Update auf heise zufolge gibt es dort aber noch Widerstände in der Landtagsfraktion. Alle anderen Länderparlamente sind laut heise wohl bereit, das Gesetz durchzuwinken.

30.11.2010 20:49 | geändert: 30.11.2010 20:51

12 Christian

Zitat von Rudy
Gilt dieses Gesetz nur für Deutschland oder ist es im Begriff bzw. gibt es Anstrengungen es in europäisches Recht umzuwandeln?

Morgen
Da Deutschland davon ausgeht, dass der Erfüllungsort sowohl beim Anbieter als auch beim Nutzer sein kann, gilt das Gesetz auch für Anbieter, deren Standort nicht in D ist....

Abgesehen davon... ich finds nicht schlecht, zumindest den Ansatz. Über das wie kann man sich streiten.

Christian


Es gibt ein Verzeichnis, da kommst Du nur schwer rein.......

01.12.2010 09:25

13 Jörg Kruse

Zur Zeit herrscht da leider ein ziemliches Informationschaos. Auf einigen Seiten liest man sogar, dass alle gewerbliche Webseiten künftig einen Jugendschutzbeauftragten benötigen würden, an anderen Stellen (z.B. auf den von mir verlinkten fsm.de), dass sich für viele Webseitenbetreiber im Vergleich zur vorherigen Regelung nicht viel ändern wird. Ich hoffe, dass hier bald etwas mehr Klarheit geschaffen wird.

01.12.2010 09:47 | geändert: 01.12.2010 09:48

15 Gustafsson

So ähnlich: "JMStV: Versuchen wir es mal mit verfassungskonformer Auslegung" Link hatte ich mir das schon gedacht....

Gruß Uwe

01.12.2010 10:58

16 Jörg Kruse

Über den Jugendschutzbeauftragten besteht auch noch Unklarheit, derzeit kursieren ja drei Varianten, wie das neue Gesetz diesbezüglich ausgelegt werden kann:

1. jede gewerbliche Webseite muss einen Jugendschutzbeauftragten im Impressum benennen. Als gewerblich könnten auch schon Webseiten gelten, die Werbebanner schalten

1.a) hierbei kann man sich selbst als Jugendschutzbeauftragten benennen (siehe z.B. Blogartikel von Udo Vetter)

1.b) der Jugendschutzbeauftragte muss eine andere Person sein als der Webseitenbetreiber (siehe z.B. auch Kommentare zum genannten Artikel)

2. nur diejenigen gewerblichen Webseiten müssen einen Jugendschutzbeauftragten benennen, die Inhalte beinhalten, die erst für Besucher ab 16 Jahren geeignet sind

Wäre schön, wenn hier bald auch Klarheit geschaffen wird - im Falle von 1. betrifft dies ja nicht wenige Webseitenbetreiber

02.12.2010 10:53