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In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt, für sein Internetportal personenbezogene Daten zu speichern. Darunter falle auch die Speicherung von IP-Adressen:
heise: Berliner Amtsgericht verbietet Speichern von personenbezogenen Daten
Anbieter von Telemedien im Internet dürfen nicht systematisch die Kennungen (IP-Adressen) der Nutzer ihrer Dienste protokollieren.
heise: Berliner Amtsgericht verbietet Speichern von personenbezogenen Daten