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Google ändert AGB für Adsense

1 Christian

Salve

prt 25.2.08 hat G die AGB für Adsense geändert. Von einem Kollegen darauf aufmerksam gemacht, habe ich mir das Dingerchen mal etwas näher angeschaut und festgestellt... da ist einiges zu Ungunsten der Internetnutzer, vor allem aber nicht in deren Sinne.
Die AGB sind so kompliziert aufgebaut, dass man sicher eine gute Stunde fürs das durchlesen und verstehen benötigt. Die meisten werden nach den ersten Sätzen bereits aufhören.... Ich habe mir mal 3 Stunden Zeit genommen und das Dingerchen etwas zerrupft und lesbarer gemacht.

Guckst Du unter http://wd-wiki.biz/index.php/Gooqle

Gruss
Christian

Artikel 19 der UNO-Resolution 217A3 10.12.1948

04.03.2008 11:44

2 Jörg Kruse

Ja, es wäre schon nett, wenn Google und Co sich selbst mal bequemen würden, etwas genauer (als z.B. in diese kurze Zusammenfassung) zu erklären, welche Punkte sich in ihrer AGB denn geändert haben.

Zum Datenschutz: Google passt die AGB vermutlich auch hinsichtlich bereits bestehender Praxis an die gesetzlichen Bestimmungen an?

PS: stimmt deine Email-Adresse im Forum noch? Deine Benachrichtigung-Mails können nicht ausgeliefert werden

04.03.2008 12:32 | geändert: 04.03.2008 12:39

3 Christian

Salve

Nein, die Mailadresse stimmt nicht... konnte ich aber nie ändern.

und nein, Google setzt sich über die gesetzlichen Bestimmungen hinweg in dem ein Passus mit dem Hinweis auf Datenschutzbestimmungen der "nicht" Heimatländer der User eingesetzt wird. Voilà, schon können die alles mit den Daten machen.

Christian


Artikel 19 der UNO-Resolution 217A3 10.12.1948

04.03.2008 13:00

4 Jörg Kruse

Nein, die Mailadresse stimmt nicht... konnte ich aber nie ändern.

Wenn du mir über dieses Kontaktformular deine neue Email-Adresse mitteilst, kann ich diese eintragen

und nein, Google setzt sich über die gesetzlichen Bestimmungen hinweg in dem ein Passus mit dem Hinweis auf Datenschutzbestimmungen der "nicht" Heimatländer der User eingesetzt wird. Voilà, schon können die alles mit den Daten machen.

Wenn sie das so handhaben, nachdem man diesen neuen AGB zugestimmt hat, ist es aber gesetzeskonform?

04.03.2008 14:20 | geändert: 04.03.2008 14:21

5 Christian

Salve
Meiner Meinung nach nicht. Wobei G sich sehr leicht über die europäischen Gesetze hinwegsetzen kann.... ist ja eine amerikanische Firma und die dürfen fast alles. Immerhin hat die zuständige EU-Kommission G schonmal auf den Zeh getreten und wird die Sache im Auge behalten.

Auch die Zustimmung zu AGB kann nichtig sein, wenn sich die AGB über Gesetze hinwegsetzen. Meines Erachtens wiederspricht die AGB einem Gerichtsurteil (war das nicht der BGH in D?), das die Vorratsdatenspeicherung verbietet. Web Beacons machen aber im Minimum nichts anderes als IP, Datum / Uhrzeit und Referal der Besuche aufzuzeichnen. Dass diese Daten an Dritte weitergegeben werden macht die Sache nur noch schlimmer. In diesem Sinne würde ich fast geneigt sein zu behaupten, jeder der deutschen Gesetzen untersteht und Google Adsense einbindet macht sich strafbar.

Christian

Artikel 19 der UNO-Resolution 217A3 10.12.1948

04.03.2008 18:24

6 Jörg Kruse

Web Beacons machen aber im Minimum nichts anderes als IP, Datum / Uhrzeit und Referal der Besuche aufzuzeichnen.

Google ist dann allerdings nicht die einzige, die Zählpixel verwendet. Und denselben Effekt hat man auch bei Bannern, Avataren oder sonstigen Grafiken, die von externen Servern eingebunden werden. Das besondere an Web Beacons ist lediglich, dass man sie nicht sieht.

Dass diese Daten an Dritte weitergegeben werden macht die Sache nur noch schlimmer.

Das bezog sich aber auf die Daten des AdSense-Teilnehmers, nicht auf die Daten der Besucher seiner Webseiten?

05.03.2008 08:03 | geändert: 05.03.2008 08:10

7 Christian

Salve
Das bezieht sich auf die Besucher. Die Cookies werden ja auch Besucherspezifisch gesetzt, damit eine Auswertung stattfinden kann. Sprich....

- Wann warst Du zuletzt auf meinen Seiten
- Wer hat Dich empfohlen
- Wie oft kommst Du auf meine Seiten
- Woher kommst Du

Eigentlich ganz einfach. Hat man dann noch so viele Dienste im Rücken wie Google (oder, als weiteres Beispiel, auch Heine mit den verschiedenen Versandhäusern) und kann verschiedene Daten zusammenführen wird es sehr einfach, sich ein genaueres Bild über den entsprechenden Besucher einer Seite zu machen.

Naja... Datenschutz wird nicht einfacher werden. Ich habe für die User des WD eine Datenschutzerklärung vorbereitet und auf die Web Beacons entsprechend reagiert.

Gruss
Christian

Artikel 19 der UNO-Resolution 217A3 10.12.1948

05.03.2008 10:19

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