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Wichtig: Datenschutzerklärung künftig obligatorisch [2]

12 Jörg Kruse

Zum neuen Telemmediengesetz hat sich nun auch Rechtsanwalt Dr. Bahr detailliert geäußert und warnt hinsichtlich der Datenschutzregelung vor einer Panikmache

Zitat von http://www.telemedien-und-recht.de/#a10
Also, um es noch einmal deutlich zu sagen: Durch das TMG sind KEINERLEI NEUE datenschutzrechtliche Verpflichtungen aufgestellt worden. In diesem Bereich bleibt alles beim alten. [...]

Wenn also jemand eine Abmahnwelle starten wollte, dann könnte er dies schon jetzt tun und müsste nicht erst auf das Inkrafttreten des TMG warten.

via XPlus-Web: Keine neuen datenschutzrechtlichen Pflichten?

19.02.2007 17:59

13 Käptn Blaubär

Die Heise-Meldung bezüglich "Datenschutzerklärung" war jedenfalls eine Ente, und Heise hat das inzwischen ja auch berichtigt.

21.03.2007 20:32

14 Gustafsson

Als Ente im Sinne von: "Zeitungsente" sehe ich die Meldung von Heise mit Sicherheit nicht an, eher als Weckruf. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte kaum eine gewerbliche Website (ausser Shops) Hinweise zum Datenschutz entweder seperat, oder mit im Impressum stehen.

Neu verabschiedete Gesetze sorgen immer wieder für Verunsicherung und Spekulationen, zumindest so lange bis sich ein fachkundiger Anwalt hinsetzt und sie für den Laien verständlich formuliert/umschreibt.

gruß uwe

22.03.2007 08:50

15 User 256 (Ex-Mitglied)

Ist denn diese Datenschutzerklärung nun Pflicht? In den Auszügen des TMG steht es ja drin. Ich habe für meine Eltern, die ein Ferienhaus haben, eine simple Internetseite erstellt, um dieses Ferienhaus für Interessenten zu bewerben. Bisher habe ich einen Datenschutzhinweis im Impressum, der allerdings nur die Datenübermittlung des Formmailers beinhaltet. Nun denke ich über eine Extraverlinkung des Datenschutzhinweises nach, vielmehr passe ich mir gerade eine Mustererklärung für diese Seite an. Denn scheinbar ist man im Falle eines Falles dubiosen Anwaltvereinen hilflos ausgeliefert. Ich kenne leider einige Beispiele persönlich. Ein Homepagebetreiber musste für seinen abgekürzten Vornamen im Impressum weit über 1000,- Euro bezahlen.

31.03.2007 23:13

16 Käptn Blaubär

Laut http://www.digi-info.de/de/netlaw/telemediengesetz/datenschutz.php lautet TMG §12:

"
§ 12 Grundsätze

(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten zur Bereitstellung von Telemedien nur erheben und verwenden, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift, die sich ausdrücklich auf Telemedien bezieht, es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat.

(2) Der Diensteanbieter darf für die Bereitstellung von Telemedien erhobene personenbezogene Daten für andere Zwecke nur verwenden, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift, die sich ausdrücklich auf Telemedien bezieht, es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat.

(3) Der Diensteanbieter darf die Bereitstellung von Telemedien nicht von der Einwilligung des Nutzers in eine Verwendung seiner Daten für andere Zwecke abhängig machen, wenn dem Nutzer ein anderer Zugang zu diesen Telemedien nicht oder in nicht zumutbarer Weise möglich ist.

(4) Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die jeweils geltenden Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten anzuwenden, auch wenn die Daten nicht automatisiert verarbeitet werden.
"

Ich darf und kann keine Rechtsberatung erteilen, und tue es deswegen auch nicht. Folgendes ist meine rein persönliche Meinung:

Der entscheidende Begriff ist "personenbezogene Daten zur Bereitstellung von Telemedien" (erheben): Auf Hochdeutsch, wenn man zuerst personenbezogene Daten über ein Formular eingeben muß, um das Telemedien-Angebot (den Internetauftritt) zu sehen.

01.04.2007 22:23

18 Rudy

uiui da fühle ich mich doch glatt angesprochen :| Ich habe schon etliche Websites gefertigt samt Datenschutzerklärung, auf Kundenwunsch Analytics dazugebaut und keinen Hinweis darauf gegeben, dass die Datenschutzerklärung erweitert werden sollte. Das werde ich als Thema unserer nächsten Firmen-Newsletter vorschlagen.

01.12.2007 14:08

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