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Rechtsfrage

1 Marcel (Gast)

Guten Abend

Und wieder ein neuer Beitrag von mir. Jörg deine Seiten bringen mich ständig auf neue Ideen und Fragen. :D

Gerade habe ich mir mal genauer deine "Textklau"-Seite auf der Hauptseite angeschaut. Sehr interessant und informativ.
Jetzt frage ich mich allerdings ob es generell so ist, dass der Gewinner solch eines Prozesses die entstandenen Kosten bezahlen muss? Und ob dieser auch blättern muss, wenn es zu keiner gerichtlichen Verhandlung kommt?


Mit freundlichen Grüßen,
***

28.01.2006 18:55

2 Lotti

Hallo Marcel!

Da kann ich mitreden, daran war ich mit beteiligt und ich hab erst vor ein paar Tagen den Prozess gewonnen.

Also es ist so: Wer verliert, zahlt. Ein Problem wird es nur, wenn der Verlierer nicht zahlt, dann muss nämlich der Gewinner zahlen und das Geld vom Verlierer einklagen.

Wenn es zu keiner Verhandlung kommt, bist du erstmal für die Unkosten deines Anwalts selber zuständig, es sei denn, der Andere unterschreibt dir dass er zahlt, dann kannst du es einklagen. Sinnvoll ist also die Textdiebe selber mal anzuschreiben und wenn keine Reaktion kommt, das Ganze dem Anwalt zu übergeben.

Das hab ich mit Texten von meiner HP auch durch, da werd ich auch noch was zu schreiben. Ich hab mehrere Mails geschrieben, darauf kam keine Reaktion, also hab ich mir einen Rechtsanwalt genommen. Wer kein Geld hat, kann dafür übrigens beim Amtsgericht des Hauptwohnsitzes Prozesskostenbeihilfe beantragen. Der Anwalt hat dann seine eigenen Unkosten in die Unterlassungserklärung gleich mal mit geschrieben, die hat der Gute auch unterschrieben um dann dem Anwalt zu erklären dass er ihn nicht bezahlen will und kurz drauf wieder meine Texte ins Netz zu stellen. Darüber wird es bald dann noch eine 2. Verhandlung geben.

Liebe Grüsse

Lotti

28.01.2006 19:07

3 Marcel (Gast)

Ah, danke. Du hast mir schon wesentlich weiter geholfen.

Was kostet ein Anwalt denn für ein kurzes Gespräch, in dem man sich einig wird, dass der Dieb eine Abmahnung per Post bekommt? 300€?

Derzeit kann ich mir nicht wirklich vorstellen wie so etwas Gerichtliches läuft. Richter, Staatsanwalt, Anwalt etc. - wie bei einer richtigen Strafverhandlung?

28.01.2006 19:25

4 Lotti

Hallo Marcel!

Es gibt da eine Gebührenverordnung für Rechtsanwälte. Da geht es um Streitwerte etc. Müsstest du mal bei der Anwaltskammer nachfragen, da gibt es keine Pauschalen, sondern Sätze die sich nach dem Umfang der Strafsache berechnen.

Ansonsten läuft das wie jede andere Zivilklage auch.

Liebe Grüsse

Lotti

28.01.2006 19:31

5 Jörg Kruse

Ich schließe mich Lotti an: es gibt natürlich gewisse Risiken, wie z.B. dass bei dem Verlierer nichts zu holen ist, so dass man bis auf weiteres auf den eigenen Kosten sitzen bleibt. Und es gibt natürlich auch das Risiko, einen Prozess zu verlieren. Eine Abschätzung der Chancen sollten mit dem Anwalt besprochen werden

nd ob dieser auch blättern muss, wenn es zu keiner gerichtlichen Verhandlung kommt?

Es besteht auch die Möglichkeit von außergerichtlichen Einigungen, dazu müssen eben beide Parteien einwilligen

28.01.2006 19:47

6 Jörg Kruse

Zitat von Lotti
ich hab erst vor ein paar Tagen den Prozess gewonnen

Davon wusste ich ja noch gar nichts - meinen Glückwunsch :)

Der Anwalt hat dann seine eigenen Unkosten in die Unterlassungserklärung gleich mal mit geschrieben, die hat der Gute auch unterschrieben um dann dem Anwalt zu erklären dass er ihn nicht bezahlen will und kurz drauf wieder meine Texte ins Netz zu stellen. Darüber wird es bald dann noch eine 2. Verhandlung geben.

Ja, mein Spezi wollte dann auch nicht zahlen, musste er dann aber schließlich doch - das ganze wurde für ihn letztendlich nur noch etwas teurer. So dummdreist, die Texte nochmal zu veröffentlichen war er allerdings nicht. Da wird nach einer unterschriebenn Unterlassungserklärung ja sogar die Vertragsstrafe fällig, die recht hoch ausfallen kann?

29.01.2006 18:51

7 Lotti

Hallo Jörg!

Ja, ich könnte 10.000 Euro einklagen, allerdings nutzen die mir wenig, wenn der Betreffende keine Kohle hat. Ich habs meinem Anwalt überlassen die Vertragsstrafe einzuklagen und in welcher Höhe. Mir ist lieber ich bekomm weniger Geld und bekomm es, als wenn ich was einklage was er mir in 2.50 Euro Raten über 250 Jahre abzahlt.

Ja klar hab ich den Prozess gewonnen, immerhin hat er den kompletten Text nebst Herbys Namen drin und alles übernommen, dämlich wie er ist :-)

P.S:
Sag mal, ich will dazu noch was zusammenschreiben, allerdings passt es thematisch nicht auf meine HP, aber ich hätt es gern im Netz um drauf verlinken zu können wenn wieder meine Texte im Netz die Runde machen. Würdest du das kompeltt haben wollen?

Liebe Grüsse

Lotti

29.01.2006 19:06

8 Marcel (Gast)

Sag mal, ich will dazu noch was zusammenschreiben, allerdings passt es thematisch nicht auf meine HP, aber ich hätt es gern im Netz um drauf verlinken zu können wenn wieder meine Texte im Netz die Runde machen. Würdest du das kompeltt haben wollen?

Das wäre echt 'ne super Idee. Mich würde deine Geschichte enorm interessieren. :)

29.01.2006 19:17

9 Moni

Hi Lotti,

auch mich würde es sehr interessieren, wie Du weißt habe ich ja auch sehr viele Texte auf meiner HP.

29.01.2006 19:40