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welches Recht gilt?

1 Mario

Unterliegt eine .com, .net oder org-Domain Deutschen Rechts, wenn die Domain in Deutschland gehostet wird? Von welchen Faktoren ist das anzuwendende Recht abhängig?


Mario

05.04.2006 15:47

2 Jörg Kruse

Folgendes Kapitel auf ec-basics.de befasst sich mit dieser Frage:

Rechtswahl

Nach meinem laienhaften Verständnis des Textes ist der Standort des Servers nicht alleine ausschlaggebend:

Es genüge vielmehr, dass die betreffende Website von Deutschland aus zugänglich sei und das Angebot sich hierdurch (zumindest auch) an deutsche Verbraucher richte. Der Anbieter begebe sich dadurch auf den Markt des Verbrauchers.

Also auch dann, wenn eine .com Domain in Österreich gehostet ist, und der Firmensitz sich in Ugarn befindet. Im Zweifelsfall würde ich deswegen einen Rechtsanwalt fragen, der sich mit deutschem Internetrecht auskennt..

05.04.2006 16:22

3 Mario

so richtig sehe ich da noch nicht durch. Je mehr man darüber liest, desto vielfältiger die Meinungen. Keine deckungsgleichen Aussagen und viele Poster die es zu wissen glauben. Über Rechtssprechungen konnte ich bis jetzt nichts finden. Die einen glauben, dass dasjenige Recht gilt, in dem Land der Server steht, die andern wieder im Land des Domaininhabers, andere wieder glauben zu wissen, dass bei .com Domains keinerlei Impressum zwingend sei. Bei MC jedenfalls habe ich auch nichts gesichtet :)

Eine Rechtssicherheit gibt es wohl noch nicht.

Mario

05.04.2006 20:16

4 Mario

also, Europas grösster Domain- und Serverhoster gibt mir dazu folgende Antwort:

Fragen/Antworten:

wir möchten gerne wissen, von welchen Faktoren es abhängt, welchem
Internet-Recht .com-Domains unterliegen?

1) Standort des Servers
Antwort: bei .com Domain nicht relevant

2) Wohnort des Domain-Inhabers
Antwort: bei .com domain nicht relevant

3) Geschäftssitz des Domain-Hosters
Antwort: bei .com domain nicht relevant

4) mögliche andere massgebende Faktoren
Antwort: Bitte sehen Sie hier die Daten bei ICANN ein, unter http://www.icann.org/

hm... aber in diesem Dokument konnte ich auch nichts Schlaues finden.

Könnte man also behaupten, ein .com-Domain-Besitzer ist auf jeden Fall nicht vom Deutschen Recht abhängig? Er unterliegt nicht dem Deutschen Teledienst-Gesetz?






Mario

11.04.2006 12:33 | geändert: 11.04.2006 12:36

5 Jörg Kruse

Die Antwort bezieht sicher aber nur auf das Domainrecht - d.h. auf die Domain selbst, aber nicht auf das Angebot, das unter dieser Domain erreichbar ist?

11.04.2006 13:01

6 Mario

auf meine Frage:

"Es geht im Speziellen um das anzuwendende Recht für Impressumspflicht bei .com-Domains"

wurde nicht explizit eingegangen.

Ist denn das so schwierig dies zu beantworten. Nirgends habe ich eine konkrete und gesicherte Antwort erhalten oder gelesen.

Meine Frage: "von welchen Faktoren oder Umständen ist es abhängig, ob eine Impressumspflicht besteht und wenn ja, welches Recht ist gültig?

Mario

11.04.2006 13:20 | geändert: 11.04.2006 13:21

7 Jörg Kruse

Da haben die scheint's deine Frage missverstanden - der Verweis auf icann.org macht ja nur Sinn im Hinblick auf das Domainrecht

Interessant in dem Zusaammenhang ist vielleicht der Abschnitt 1 § 4 Herkunftslandprinzip Absatz (2) des Teledienstgesetzes:

(2) Der freie Dienstleistungsverkehr von Telediensten, die in der Bundesrepublik Deutschland von Diensteanbietern geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden, die in einem anderen Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 2000/31/EG niedergelassen sind, wird nicht eingeschränkt. Absatz 5 bleibt unberührt.

Aber der oben genannte Link auf ec-basics.de besagte ja irgendwie etwas anderes...? Naja, ich werde besser nicht versuchen, dieses Juristendeutsch zu interpretieren ;)

Vielleicht kennt ja jemand noch einen Link, wo diese Fragestellung von Juristen auch für Nicht-Juristen einigermaßen verständlich behandelt wird

11.04.2006 21:00 | geändert: 11.04.2006 21:05

8 Mario

im Nachgang noch folgende Antwort des Hosters:

Zitat:

Bitte beachten Sie aber:
Wenn der Domainbesitzer in Deutschland wohnt und der Server in Deutschland
steht, unterstehen Sie dem dt. Recht und muessen ein Impressum nach dt. Recht
anlegen.


/Zitat

Mario

12.04.2006 14:56

9 Mario

und hier noch das Ende der Geschichte:

meine Frage:
Welches Recht ist für die Inhalte einer Domain massgebend?
Vorgabe:
com-Domain, gehostet in Deutschland
Domain-Inhaber und Betreiber: mit Wohnsitz ausserhalb Deutschlands Domainzweck: gewerblich genutzt
Welches Recht ist sowohl für den Inhalt auf den Seiten und demzufolge auch für die Frage einer Impressumspflicht massgebend?


Antwort vom Domainhoster:
das Recht ist hier sehr verwirrend, gerade wenn soviele verschiedene Komponenten mitspielen. Bitte haben Sie Verstaendnis, wenn wir hier keine rechtlichen Aussagen geben koennen.
Wenden Sie sich doch bitte an eine Anwalt mit InternetRecht.


und ein deutscher Anwalt sieht es dann sicher wieder anders als ein ausländischer... ich vermute da eher eine Grauzone




Mario

12.04.2006 16:37 | geändert: 12.04.2006 16:57

10 Jörg Kruse

und ein deutscher Anwalt sieht es dann sicher wieder anders als ein ausländischer

Da es bei der Frage um das deutsche Recht und dessen Geltungsbereich geht, würde ich einen Anwalt fragen, der sich mit dem deutschen Internetrecht gut auskennt

12.04.2006 23:10 | geändert: 12.04.2006 23:11