In der Praxis ist ein Durchgriff natürlich kaum machbar (nicht in die Ukraine und nicht mal in die Schweiz).
:-) Ach du schöne freie Schweiz . . .
Also, wir setzen in der Regel ein Impressum. Nicht, damit wir deutschem Recht nachkommen, sondern weil es sich irgendwie eingebürgert hat, dass man im Impressum am schnellsten auf die Kontaktadresse kommt.
Betreffend TDG: Soweit ich dies verstehe und auch mit Kollegen abgesprochen habe, sind davon Anbieter betroffen die
a) den Standort in Deutschland haben
b) über diesen Standort Waren anbieten
Wenn Ihr als Beispiel die Seiten von Google.ch und Google.de nehmt, werdet Ihr sehen dass im .de ein Impressum ist. Wieso nicht auch auf ,.ch? Das Angebot ist auch in D verfügbar . . . . . ;-)
Fazit: Du hast Deinen Wohnsitz in D und bietest einen Service an, der unter das TDG fällt. Dann musst Du auch mit einer .com-TLD ein Impressum anbieten.