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Domain aus dem Google-Index nehmen lassen?

1 C)-(iLL@

Hi liebe Leute,

mich hätte brennend interessiert, ob es denn einen Weg gibt, bei Google eine Seite aus dem Index nehmen zu lassen. Das Problem besteht mit einer Seite, welche laufend Copyright-Verletzungen bei einem Kunden durch 1:1-Kopie seiner Texte verursacht (Jörg: hast Du alles schon mal gesehen, nicht? ;)

Nur ist der Rechtsweg schwieriger als angenommen: Die bei der Registrierung der Domain angegebenen Kontaktdaten sind falsch (bis vlt. auf die E-Mail), der Hoster ist aus Übersee und es ist so praktisch unmöglich, jemandem Abmahnungen zu senden. Das diabolische ist, dass die Homepage (also im eigentlichen Sinne, die erste Seite) keine Links zu den Texten aufweist, sondern sie nur über Google oder Directlink erreichbar sind.

Den Provider habe ich natürlich kontaktiert, bin mir aber unsicher, ob das was nützt?

Was kann ich dem armen Mann raten, was er tun soll? Bitte um Rat, danke für jeden guten Tip.

15.10.2005 11:23 | geändert: 15.10.2005 11:24

2 Jörg Kruse

Ja, sowas ist imer ärgerlich, und wenn der Urheberrechtsverletzer dann noch nichtmal greifbar ist :\

Was ist mit der Registrierungsbehörde, könnte man diese vielleicht darauf aufmerksam machen, dass die Kontaktdaten falsch sind? Was sagen deren Nutzungsbedingungen?

Was Google anbelangt, führt das Unternehmen in seinen Dienstleistungsbedingungen auch "Bestimmungen zum geistigen Eigentum" auf, mit Bezug zum Digital Millennium Copyright Act.

15.10.2005 12:21

3 Gustafsson

moin,

wie das weitergeht würde mich sehr interessieren. könntest du uns bitte auf dem laufenden halten ?

cu gust.

15.10.2005 13:18

4 C)-(iLL@

Ja, sowas ist imer ärgerlich, und wenn der Urheberrechtsverletzer dann noch nichtmal greifbar ist :\
Das regt mich am meisten auf. Impressum gibts auch nicht.

Was ist mit der Registrierungsbehörde, könnte man diese vielleicht darauf aufmerksam machen, dass die Kontaktdaten falsch sind? Was sagen deren Nutzungsbedingungen?
Eine Whois-Abfrage ergibt Tera-Byte als RSP. Deren Nutzungsbedingungen sind eindeutig:
2. Your Representations. By applying to register a domain name, or by asking us to maintain or renew a domain name registration, you hereby represent and warrant to us that (a) the statements that you made in your Registration Agreement are complete and accurate; (b) to your knowledge, the registration of the domain name will not infringe upon or otherwise violate the rights of any third party; (c) you are not registering the domain name for an unlawful purpose; and (d) you will not knowingly use the domain name in violation of any applicable laws or regulations. It is your responsibility to determine whether your domain name registration infringes or violates someone else's rights.
Was Google anbelangt, führt das Unternehmen in seinen Dienstleistungsbedingungen auch "Bestimmungen zum geistigen Eigentum" auf, mit Bezug zum Digital Millennium Copyright Act.

Schwerer Stoff ;)
Es ist offensichtlich, dass die Seite einem Netzterroristen gehört, der sich hinter einer falschen Identität versteckt. Sein Vorgehen ist eindeutig illegal, Links zu seiner Seite postet er in allerlei Foren. Sogar Gästebucheinträge und Forenthreads werden kopiert, das ist nicht mehr normal. Die fallen auch unter das Copyright-Gesetz?

So wie ich das sehe bleibt mir:

1) Dem RSP noch zu schreiben (Mailkontakt habe ich gefunden)
2) Google zu schreiben (per Brief in die USA???)
3) Anzeige gegen unbekannt

Sehe ich das richtig? Letzteres ist aber schwierig, weil ich nicht in Deutschland wohne und der Barbar dort anscheinend wohnhaft ist. Ich hoffe auch mein Technik-Englisch reicht für die Angelegenheit :/

15.10.2005 13:33

5 Jörg Kruse

Wenn der Urheberrechtsverletzer in Deutschland wohnt, wäre es gut, einen Anwalt zu konsultieren, der dort tätig werden kann, und sich mit dem Bereich Urheberrechtsverletzungen über nationale Grenzen hinweg auskennt; gegebenenfalls könnte dieser dann auch bei Punkt 2 und 3 behilflich sein. Das DMCA hat seinen Geltungsbereich vielleicht auch erstmal nur in den USA? Bei dem Fall geht es dann aber um das deutsche Urheberrecht, wenn die Tat in Deutschland begangen wurde.

Es ist offensichtlich, dass die Seite einem Netzterroristen gehört, der sich hinter einer falschen Identität versteckt. Sein Vorgehen ist eindeutig illegal, Links zu seiner Seite postet er in allerlei Foren.

Ja, das ist ein übl(ich)es Vorgehen von Hardcore-Spammern :/

Sogar Gästebucheinträge und Forenthreads werden kopiert, das ist nicht mehr normal.

Möglich, dass die Seiten mithilfe eines Bots erstellt werden, der das Netz nach Content abgrast

Die fallen auch unter das Copyright-Gesetz?

In Deutschland unter das Urhebergesetz, und da kommt es u.a. auf die Schöpfungshöhe an. Für den konkreten Fall wäre es ratsam, die Einschätzung eines Anwaltes einzuholen

15.10.2005 13:58 | geändert: 15.10.2005 14:00

6 Jörg Kruse

Noch ein Punkt, der mir eingefallen ist:

wenn der Typ im großen Stil klaut, könnte es u.U. hilfreich sein, nach weiteren Opfern Ausschau zu halten, zum Erfahrungsaustausch oder Beratung von gemeinsamen Strategien. U.U. sind auch große Fische dabei, die bessere Möglichkeiten haben, um gegen den Urheberrechtsverletzer effektiv vorzugehen ;). Zum Aufspüren von weiteren Opfern könnte das Tool von Copyscape hilfreich sein.

15.10.2005 15:17

7 C)-(iLL@

wenn der Typ im großen Stil klaut, könnte es u.U. hilfreich sein, nach weiteren Opfern Ausschau zu halten, 
Das dachte ich mir auch, danke für den Link. Ich habe herausgefunden, dass zwei Foren den Typ auch gesperrt haben (o Wunder) und er offensichtlich einschlägig im Netz bekannt ist. Zur puren Missachtung derer Netiquetten hat er ein Forum eingerichtet und zu seiner Spielwiese gemacht:
1) er postet 1:1 Kopien bzw. 1:1 Abschnitte von Artikeln in seinem Forum und spamt die Links anschließend in anderen Foren, wo Fragen sich auf das Thema beziehen. So versucht er Leute auf seine Seite zu bekommen.
2) Wegen schweren Regelverstößen wie Beleidigungen gelöschte Threads werden dort von ihm neu veröffentlicht, unverändert.
3) Er nimmt in mehreren Fällen ausdrücklichen Bezug auf das Ursprungsforum, auch in Form von Links.

Frage: ist 2) strafbar? In dem Falle könnte ich die betroffenen Foren anschreiben. Hierzu fand ich das: Artikel auf e-recht24.de

In jedem Falle kann ich die Sache sowieso erst Montag starten, da ich dies im Namen des Kunden machen muss und nicht in meinem ;)

15.10.2005 20:46

8 Jörg Kruse

Ob die kopierten Beleidigungen konkret strafbar sind, müssen die betroffenen Forenbetreiber bzw. deren Anwälte in Erfahrung bringen - das können sie allerdings erst, wenn sie Kenntnis von diesen Kopien haben. Vielleicht kannst du von den Betreibern auch noch einiges Wissenswertes über diese Type erfahren, wenn du mit ihnen Kontakt aufnimmst.

15.10.2005 21:46

9 C)-(iLL@

Danke vielmals für die guten Ratschläge. Die Foren werde ich morgen anmailen, um mich zu erkundigen, ob sie sich der Sache anschließen wollen. Von fremdartig erscheinenden Artikeln werde ich die Originalseite suchen, vielleicht kommt dabei auch noch was raus. Sobald ich Neuigkeiten habe, werde ich sie euch wissen lassen.

Edit:
Wie man mir per Mail mitteilte, hat eine der geschädigten Parteien mit Sitz in Deutschland bereits vor einer Woche eine Strafanzeige gegen Unbekannt (u.a. wegen Beleidigung und Verletzung des Urheberrechts) gemacht. Damit die "Beweismittel" in der Zwischenzeit online bleiben, wurde ich gebeten, den RSP nicht anzuschreiben. Ich gehe davon aus, dass die komplette Domain offline ist, sobald die Polizei die Identität geklärt hat. Den richtigen Namen und Adresse des Gauners bekomme ich dann anschließend, hat man mir versichert. Inzwischen riet man mir Beweise zu sammeln, sprich Ausdrucke und Offlinekopien der kopierten Seiten anzulegen (mensch, wie oft das kopiert wird ;) und abzuwarten. Es bleibt dann dem Kunden überlassen, ob er ebenfalls Anzeige erstellt - der Schaden für meinen Kunden ist im Verhältnis gering (da gibt es noch viel mehr Unterseiten auf der verdammten Domain), wenn er also sowieso bestraft wird und alles offline geht, würde das uns schon reichen. Einer der Geschädigten hat bereits Erfahrungen mit ähnlichen Fällen gesammelt, welche schließlich auch auf diese Art gelöst wurden.

Danke noch mal, das nächste Mal bin ich besser vorbereitet ;)

15.10.2005 22:23 | geändert: 19.10.2005 14:01

10 Jörg Kruse

Damit die "Beweismittel" in der Zwischenzeit online bleiben, wurde ich gebeten, den RSP nicht anzuschreiben.

Ja, an sowas hab ich jetzt auch nicht gedacht, aber damit muss man wohl auch rechnen - es ist in solchen Situationen wohl das beste, erstmal lautlos Informationen und Beweise zu sammeln, bevor man irgendwelche Schritte gegen die ander Seite einleitet. Ich hatte bei der Urheberrechtsverletzung vor zwei Jahren auch sehr schnell reagiert, und das ist eigentlich auch vonnöten, damit später die Dringlichkeit des Anliegens nicht in Frage gestellt wird. In der Hektik habe ich allerdings auch erst nicht überprüft, ob der Urheberrechtsverletzer vielleicht auch noch woanders geklaut hatte. Während die Sache schon bei meinem Anwalt lag, hat Lotti nach und nach recherchiert, dass er sich bei mehreren anderen Webmastern bedient hatte, aber auch bei größeren Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung.

mfG Jörg

19.10.2005 20:02

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