Ich gehe mal davon aus, dass Herr Dolzer die Urteilsbegründung korrekt wiedergegebn hat. Demnach ist die allgemeine Gefährlichkeit von Foren nicht ausschlaggebend für das Urteil:
Alles dies bedarf indessen keiner abschließenden Erörterung.
Denn eine Einschränkung der Verantwortlichkeit für denjenigen, der Äußerungen oder Angebote über das lnternet verbreitet, kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Verbreiter aufgrund der Art seines Angebots selbst Anlass zu der Annahme haben muss, dass dieses von Nutzern zu Zwecken der Verletzung von Rechten Dritter gebraucht wird
Und das sei bei heise der Fall gewesen, da es bei dem betreffenden Artikel über Mario Dolzer zu erwarten gewesen sei, dass in dem dazugehörigen Forum zu rechtswidrigen Aktionen kommen kann.
eines sollte mario dolzer aber auch klar sein, dass jetzt verstärkt in seinem forum nach rechtsverstößen auf der grundlage des urteils des LG hamburg suchen wird.
Die Retourkutsche hat es bereits gegeben, siehe
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