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Urheberrechtsverletzung - Abmahnung [4]

31 Gustafsson

kein problem ;-) da muß man doch zusammenhalten und die peitsche geben. bin gespannt wie es weitergeht...

gruß uwe

24.05.2006 20:27

32 Mario

so Ebay hat die "Meldung rechtsverletzender Angebote" vor einer Stunde erhalten. Mal sehen wie lange die Truppe braucht, bis sie aktiv werden. Anwalt ist auch eingeschaltet, einer der früher mal dort mitgewirkt hat ;)

wait...

Mario

25.05.2006 14:04

33 Mario

oh je, die Väter liegen doch alle unterm Tisch, es ist bei Euch ja Vatertag... aber vielleicht arbeitet ja ein tüchtiges Mädl

Mario

25.05.2006 14:05

34 Mario

15:39 Ebay hat gehandelt, das Angebot ist nicht mehr zu finden, dh da steht:

Dieses Angebot (Artikelnr. xxxxyyyyyzzzz) wurde entfernt oder ist nicht mehr verfügbar. Vergewissern Sie sich bitte, dass Sie die richtige Artikelnummer eingegeben haben.

also in nicht mal ganz 2 Stunden ist der Bilderklau beendet. Natürlich stimmt der Name der Person mit dem Verhandlungspartner nicht überein. Aber dummerweise die Adresse. Ich bin mir sicher, einer der beiden ist längst zahlungsunfähig. Wir werden es sehen. Was da abgelaufen ist, ist mehr als kriminell, das wird Gustaffson bestätigen können.

Mario

25.05.2006 16:08

35 Gustafsson

oh ja, stimmt :-( das sind ganz böse buben. erst ging es ja eigentlich "nur" um die urheberrechtsverletzung (bilderklau). ganz nebenbei hat sich im zuge der "ermittlungen von stasi uwe" herausgestellt das da ein ding läuft, welches im StGb mit dem § 263 betitelt wird.

gruß uwe

26.05.2006 00:20

36 Pagemaker

.
Ach liebe Leute,

ich hatte wenig Zeit und zwischenzeitlich hat's bei Euch gerappelt.
Nun ja, bei mir auch.
Vom letzten Posting bis jetzt 3 neue Urheberrechtverletzer.
Der Letzte war spaßig:

Da ich die meisten Urheberrechtsverletzungen von meiner Kundschaft erfahre, so nun auch dieser letzte Fall.
Schreibt mir die Dame, "daß doch auch bei EBAY ....."
Ich stutze und denke, EBAY?
Ich nix machen Ebay, und dort nach einen Gauner suchen, ist arg müßig, nicht weil so wenige drinnen sind, nur aber den, der für mich von Interesse ist.
Also der Dame geschrieben, was sie mit EBAY denn meint und ob sie mir den LINK liefern könnte.
Der kam auch in Lichtgeschwindigkeit, als hätte mir relativ Einstein geantwortet.
Ich auf das LINK'le und siehe da, Bild von uns, Copy unten abgeschnitten und ein neues Copy von dem Typen drauf.
Frechheit !!!
Aber die genaue Anschrift und so zu erfahren, ist eine verzwickte Sache.
Nun, soll das Anwaltsbüro für's Geld auch was tun und lieferte denen den LINK.
Die Anwältin schrieb an EBAY und es dauerte geschlagene 14 Tage, bis der Urheber aktenkundig wurde.
Also, Abmahnung raus:
Anwaltskosten: Euro 816,41
Schadenersatz Euro 2.501,20
Zusammen also 3.316,41 Eierle
Dann erhielt ich von dem Typen ein Mail-Jammerschreiben, daß er zwar zahlen wird, aber nun seine Kinder dieses Jahr nicht ans Meer fahren könnten.
(Ich kann es auch nicht - nur der Mario hat das Dauervergnügen!)
Und der andere, der vorhergehende Spitzbub jammerte, er sei geldknapp, weil er am Häusle bauen wäre.
Naja, da muß er halt auf die Fenster oder Schornstein verzichten, oder?

Es grüßt Euch lieb der Andreas - "Pagemaker"

PS:
Mario, wenn Du es nicht glaubst, und denkst, ich schreibe so'n Sach aus Langeweile, jage ich Dir den Mist per Fax zu!
Und das Mail-Jammerschreiben müßte ich auch noch haben.

03.06.2006 06:06

37 Mario

Hallo lieber Andreas

Ich kenne Dich lange genug um zu wissen, dass ich Dir alles glauben darf. Wie kommst Du auch nur darauf, dies überhaupt in Frage zu stellen? Um bei Ebay innert 2 Stunden an die Anschrift des Urheberrechtsverletzers zu gelangen, empfehle ich Dir das nächste Mal folgendes Formular per FAX an Ebay zu schicken:

infringement


Innert 2 Stunden werden die Artikel ausgeblendet und Dir seine Adresse mitgeteilt, aber vorher machst Du natürlich noch eine Kopie, so wie immer ;) Dann gibt es bei Ebay die Möglichkeit, die Täter per RSS-Feed ganz einfach zu überwachen. Stellt der Überwachte neue Artikel auf Ebay ein, siehst Du das sofort im Feeder. Zusätzlich kannst Du ganze Artikelgruppen überwachen, indem Du Dich automatisch per Email benachrichtigen lässt.

Mein Delinquent bleibt überwacht. Kommen von seiner Seite keine weiteren Urheberrechtsverletzungen mehr, lasse ich ihn auch in Ruhe. Aber sollte er zum Wiederholungstäter werden, klappt die Falle sofort zu und ich würde handeln so wie Gustffson und Du. Dies hat mir diese Woche ein, in Deutschland bekannter Anwalt geraten. Zudem habe ich nach seinen Aussagen max. 2 Monate Zeit um doch noch eine einstweilige Verfügung zu erlangen. Da aber die Bilder von Ebay aus dem Netz genommen wurden, ist eine einstweilige Verfügung hinfällig. Die Hemmschwelle für solche Attaken liegt vielleicht beim ersten Mal etwas höher. Aber wehe...

Mario

03.06.2006 07:59 | geändert: 03.06.2006 08:09

38 Pagemaker

.
@-Mario:

Danke, lieber Mario!
Nur, was nützt mir deren "Geschwätz", damit habe ich immer noch nicht den Gauner.
Ich mache es weiter wie bisher, Rechtsanwaltbüro, die richten es schon.
Übrigens, wieder einen am Wickel:
Eine ganz, ganz große Website hat in ihrem Forum ein Bild von uns, sogar seit 2003.
Ich meine, ein Forum kann ja verhindern, daß ein Schreiber Bilder einfügen, oder?
Also, ist der Betreiber dafür verantwortlich - aus Pasta.

Gruß v. Andreas - "Pagemaker"

08.06.2006 01:42

39 Mario

Hallo Andreas

wenn ich mich nicht täusche, ist der Forenbetreiber ab jenem Zeitpunkt verantwortlich ab dem er davon Kenntnis hat. Jörg kann Dir aber darüber sicher besser Auskunft geben.

Mario

08.06.2006 06:50 | geändert: 08.06.2006 07:11

40 Jörg Kruse

Ja, Forenbetreiber haften erst ab Kenntnisnahme einer Urheberrechsverletzung.

Es gibt auch ein Urteil, nach welchem die Betreiber schon vor Kenntnisnahme haften sollen, aber dort ging es nicht um eine Urheberrechtsverletzung, sondern um eine Aufforderung zur Teilnahme an einer DOS-Atacke, und der Rechtsstreit geht wohl auch noch in eine höhere Instanz (siehe dazu auch den Thread Urteil zur Haftung von Forenbeiträgen)

08.06.2006 08:53 | geändert: 08.06.2006 08:54